diff --git a/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php b/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php index 699d2241e..94eadd40b 100644 --- a/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php +++ b/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php @@ -3,428 +3,464 @@ /** * @var string $ressourcePathPrefix * @var array $owners - * @var object $owner->consent + * @var object $owner ->consent */ ?> -
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+ .mb-0 {
+ margin-bottom: 0;
+ }
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- Glasfaserausbau
Zustimmungserklärung
-
Sehr geehrte/r =($owner->title) ? $owner->title." " : ""?>=$owner->firstname?> =$owner->lastname?>,
+ .mb-3 { + margin-bottom: 12px; + } -- die Energie Steiermark Breitband GmbH baut in Ihrer Gemeinde ein großflächiges Glasfasernetz aus, um alle Haushalte und Unternehmen mit modernen - und leistungsfähigem Breitband-Internet zu versorgen. -
+ .mb-4 { + margin-bottom: 16px; + } -Im Rahmen dieses Projekts wird auch Ihr Grundstück in das Ausbauvorhaben einbezogen.
+ .pl-0 { + padding-left: 0; + } -- Damit wir das Glasfaserkabel auf Ihrem Grundstück verlegen können und um die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der Glasfaser-Infrastruktur - (nicht der Eigenversorgung dienende Lichtwellenleiter) zu schaffen, bitten wir Sie als Miteigentümer, uns die erforderliche Zustimmung zur Verlegung - des Glasfaserkabels zu erteilen. Die rechtliche Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz 2021 (§ 52 TKG), das die Nutzung privater Grundstücke für - Infrastrukturmaßnahmen regelt. -
+ .pl-1 { + padding-left: 4px; + } -- Im Anhang finden Sie folgendes Dokument: -
-Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Projekt!
-Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter =$owner->consent->project->phone?> oder per E-Mail an =$owner->consent->project->email?> zur Verfügung.
+ .pl-3 { + padding-left: 12px; + } -Mit freundlichen Grüßen
+ .pl-4 { + padding-left: 16px; + } -Energie Steiermark Breitband GmbH
-
-
-
+
+
- gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG 2021, 7. Abschnitt, §52) -
+
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+ Glasfaserausbau
Zustimmungserklärung
+
Sehr geehrte/r = ($owner->title) ? $owner->title . " " : "" ?>= $owner->firstname ?> = $owner->lastname ?>,
+ ++ die Energie Steiermark Breitband GmbH baut in Ihrer Gemeinde ein großflächiges Glasfasernetz aus, um alle Haushalte und Unternehmen mit modernen + und leistungsfähigem Breitband-Internet zu versorgen. +
+ +Im Rahmen dieses Projekts wird auch Ihr Grundstück in das Ausbauvorhaben einbezogen.
+ ++ Damit wir das Glasfaserkabel auf Ihrem Grundstück verlegen können und um die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der + Glasfaser-Infrastruktur + (nicht der Eigenversorgung dienende Lichtwellenleiter) zu schaffen, bitten wir Sie als Miteigentümer, uns die erforderliche Zustimmung zur + Verlegung + des Glasfaserkabels zu erteilen. Die rechtliche Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz 2021 (§ 52 TKG), das die Nutzung privater + Grundstücke für + Infrastrukturmaßnahmen regelt. +
+ ++ Im Anhang finden Sie folgendes Dokument: +
+Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Projekt!
+Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter = $owner->consent->project->phone ?> oder per + E-Mail an = $owner->consent->project->email ?> zur Verfügung.
+ +Mit freundlichen Grüßen
+ +Energie Steiermark Breitband GmbH
+
+
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+ gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG 2021, 7. Abschnitt, §52) +
-Der Energie Steiermark Breitband GmbH, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10, FN 576705x, in der Folge kurz BB genannt, wird von
-Der Energie Steiermark Breitband GmbH, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10, FN 576705x, in der Folge kurz BB genannt, wird von
+- als Grundeigentümer(in), in Folge kurz GE genannt, die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung, für den Betrieb, zur Erhaltung und Wartung, - sowie den Umbau und der Verstärkung der gegenständlichen Telekommunikationsanlage auf dem(n) unten angeführten Grundstück(en) eingeräumt. - Die Rechte werden auf Bestandsdauer der Anlage eingeräumt. -
++ als Grundeigentümer(in), in Folge kurz GE genannt, die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung, für den Betrieb, zur Erhaltung und Wartung, + sowie den Umbau und der Verstärkung der gegenständlichen Telekommunikationsanlage auf dem(n) unten angeführten Grundstück(en) eingeräumt. + Die Rechte werden auf Bestandsdauer der Anlage eingeräumt. +
-- Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte an privaten Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, - sofern öffentliche Rücksichten nicht im Wege stehen und wenn -
++ Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte an privaten Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, + sofern öffentliche Rücksichten nicht im Wege stehen und wenn +
-Die BB beabsichtigt für das Projekt =$owner->consent->name?> in Ausübung dieses Rechtes auf dem(n) Grundstück(en)
+Die BB beabsichtigt für das Projekt = $owner->consent->name ?> in Ausübung dieses Rechtes auf dem(n) Grundstück(en)
-| Gst. Nr. | -KG | -EZ | -LWL-Leerrohre und/oder LWL-Kabel (Künette, Inhouse etc.) | -
|---|---|---|---|
| =$owner->consent->gst?> | -=$owner->consent->kg?> | -=$owner->consent->ez?> | -ca. =$owner->consent->usage_length?> lfm (exkl. Beigest. LWL-Wohnungsverkabelung) | -
| Gst. Nr. | +KG | +EZ | +LWL-Leerrohre und/oder LWL-Kabel (Künette, Inhouse etc.) | +
|---|---|---|---|
| = $owner->consent->gst ?> | += $owner->consent->kg ?> | += $owner->consent->ez ?> | +ca. = $owner->consent->usage_length ?> lfm (exkl. Beigest. LWL-Wohnungsverkabelung) | +
und dem(n) darauf befindlichen Gebäude(n), in Folge kurz Liegenschaft genannt, folgende Telekommunikationsanlage(n) zu errichten:
+und dem(n) darauf befindlichen Gebäude(n), in Folge kurz Liegenschaft genannt, folgende Telekommunikationsanlage(n) zu errichten:
-| =($owner->consent->usage_pipe_on_plot) ? "☒" : "☐"?> | -Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern am Grundstück | -
| =($owner->consent->usage_pipe_in_building) ? "☒" : "☐"?> | -Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern in den darauf befindlichen Gebäuden | -
| =($owner->consent->usage_manhole) ? "☒" : "☐"?> | -Errichtung eines Schachtes/einer Kabelmontagegrube und/oder eines LWL-Verteilschrankes/einer LWL-Abschlussbox. | -
| = ($owner->consent->usage_pipe_on_plot) ? "☒" : "☐" ?> | +Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern am Grundstück | +
| = ($owner->consent->usage_pipe_in_building) ? "☒" : "☐" ?> | +Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern in den darauf befindlichen Gebäuden | +
| = ($owner->consent->usage_manhole) ? "☒" : "☐" ?> | +Errichtung eines Schachtes/einer Kabelmontagegrube und/oder eines LWL-Verteilschrankes/einer LWL-Abschlussbox. | +
- Allgemein umfassen Telekommunikationslinien einen Flächenstreifen in einer Breite von 0,5 m. Weitere Projektdetails zur Zustimmungserklärung - sind im Übersichtsplan/Planskizze abgebildet. -
++ Allgemein umfassen Telekommunikationslinien einen Flächenstreifen in einer Breite von 0,5 m. Weitere Projektdetails zur Zustimmungserklärung + sind im Übersichtsplan/Planskizze abgebildet. +
-| =($owner->consent->usage_owner) ? "☒" : "☐"?> | -Die Nutzung der Liegenschaft seitens BB dient der Eigenversorgung der GE und/oder dessen Nutzer(in) und wird dieser entgeltlos zugestimmt. | -
| = ($owner->consent->usage_owner) ? "☒" : "☐" ?> | +Die Nutzung der Liegenschaft seitens BB dient der Eigenversorgung der GE und/oder dessen Nutzer(in) und wird dieser entgeltlos zugestimmt. + | +
- Der GE gibt hiermit die Zustimmung für die Errichtung der angeführten Telekommunikationsanlage(n) auf den vertragsgegenständlichen in seinem - Eigentum befindlichen Grundstücken und ermächtigt die Energie Steiermark Breitband GmbH, bei der zuständigen Behörde in eigenem Namen, um die - notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Forstrecht und/oder Wasserrecht) anzusuchen. Die Grundinanspruchnahme erfolgt gemäß „TKG 2021“. -
-+ Der GE gibt hiermit die Zustimmung für die Errichtung der angeführten Telekommunikationsanlage(n) auf den vertragsgegenständlichen in seinem + Eigentum befindlichen Grundstücken und ermächtigt die Energie Steiermark Breitband GmbH, bei der zuständigen Behörde in eigenem Namen, um die + notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Forstrecht und/oder Wasserrecht) anzusuchen. Die Grundinanspruchnahme erfolgt gemäß „TKG 2021“. +
+- Der GE gestattet und ermöglicht der BB die Errichtung, den Betrieb, die Erhaltung, die Wartung, den Umbau und die Verstärkung der - Telekommunikationsanlagen auf der Liegenschaft. Ebenso gestattet und ermöglicht der GE der BB, sowie allen von ihr beauftragten oder namhaft - gemachten Dritten, zur Durchführung erforderlicher oder zweckmäßiger Erhaltungs- und Wartungsarbeiten den jederzeitigen und ungehinderten Zugang - zur Liegenschaft und den Telekommunikationsanlagen. Für die Dauer dieser Erhaltungs- und Wartungsarbeiten ist die BB auch berechtigt, die - Liegenschaft zu begehen und wenn notwendig zu befahren. Die BB ist berechtigt die eingeräumten Rechte einzeln oder gesamt an Dritte zu übertragen. -
-- Der GE sichert der BB zu, keine baulichen Maßnahmen, die im Abstand von unter einem Meter von der Telekommunikationsanlage erforderlich sind bzw. den - Betrieb der Telekommunikationsanlagen stören könnten, zu ergreifen. Sollte eine derartige bauliche Maßnahme unbedingt erforderlich sein, wird der GE - die BB von diesen baulichen Maßnahmen rechtzeitig vorab schriftlich verständigen und binnen 6 Wochen eine Einigung mit der BB über die Ausführung - dieser baulichen Maßnahme herbeiführen. -
-- Die BB verpflichtet sich, die Liegenschaft unter tunlichster Schonung in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der ursprüngliche Zustand - wieder hergestellt, ggf. entstandene Beschädigungen an Gebäuden und/oder Flurschäden im Zuge der Errichtung der Telekommunikationsanlage(n) werden - wieder ordnungsgemäß instandgesetzt oder gesondert vergütet. -
-- Die Telekommunikationsanlagen müssen verlegt oder - soweit sie nicht das Grundstück selbst versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernt - werden, wenn sie einer veränderten Nutzung der Liegenschaft entgegenstehen und ihr Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die - Kosten für die Verlegung oder Entfernung trägt die BB. Im Falle einer dauernden Außerbetriebnahme der errichteten Telekommunikationsanlagen verbleiben - die Leitungen im Boden. Diese werden nur dann auf Kosten der BB entfernt, wenn diese der widmungsgemäßen Nutzung hinderlich sind. -
-- Die Telekommunikationsanlagen verbleiben im Eigentum der BB und gehen nicht in das Eigentum des GE über. -
-- Im Falle des Eigentümerwechsels hat der GE sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an den Rechtsnachfolger zu übertragen. -
-- Die mit der Ausfertigung der Vereinbarung verbundenen Kosten und Abgaben, mit Ausnahme der rechtsfreundlichen Beratung des GE, trägt die BB. -
-- Die Information zur Datenschutzerklärung für das Unternehmen finden Sie unter - https://www.e-breitband.at/downloads-data/pdf.aspx?pdf=AGB_Breitband_80g_032022.pdf und https://www.e-breitband.at/Downloads/Default.aspx -
-+ Der GE gestattet und ermöglicht der BB die Errichtung, den Betrieb, die Erhaltung, die Wartung, den Umbau und die Verstärkung der + Telekommunikationsanlagen auf der Liegenschaft. Ebenso gestattet und ermöglicht der GE der BB, sowie allen von ihr beauftragten oder namhaft + gemachten Dritten, zur Durchführung erforderlicher oder zweckmäßiger Erhaltungs- und Wartungsarbeiten den jederzeitigen und ungehinderten Zugang + zur Liegenschaft und den Telekommunikationsanlagen. Für die Dauer dieser Erhaltungs- und Wartungsarbeiten ist die BB auch berechtigt, die + Liegenschaft zu begehen und wenn notwendig zu befahren. Die BB ist berechtigt die eingeräumten Rechte einzeln oder gesamt an Dritte zu übertragen. +
++ Der GE sichert der BB zu, keine baulichen Maßnahmen, die im Abstand von unter einem Meter von der Telekommunikationsanlage erforderlich sind bzw. + den + Betrieb der Telekommunikationsanlagen stören könnten, zu ergreifen. Sollte eine derartige bauliche Maßnahme unbedingt erforderlich sein, wird der GE + die BB von diesen baulichen Maßnahmen rechtzeitig vorab schriftlich verständigen und binnen 6 Wochen eine Einigung mit der BB über die Ausführung + dieser baulichen Maßnahme herbeiführen. +
++ Die BB verpflichtet sich, die Liegenschaft unter tunlichster Schonung in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der ursprüngliche + Zustand + wieder hergestellt, ggf. entstandene Beschädigungen an Gebäuden und/oder Flurschäden im Zuge der Errichtung der Telekommunikationsanlage(n) + werden + wieder ordnungsgemäß instandgesetzt oder gesondert vergütet. +
++ Die Telekommunikationsanlagen müssen verlegt oder - soweit sie nicht das Grundstück selbst versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernt + werden, wenn sie einer veränderten Nutzung der Liegenschaft entgegenstehen und ihr Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die + Kosten für die Verlegung oder Entfernung trägt die BB. Im Falle einer dauernden Außerbetriebnahme der errichteten Telekommunikationsanlagen + verbleiben + die Leitungen im Boden. Diese werden nur dann auf Kosten der BB entfernt, wenn diese der widmungsgemäßen Nutzung hinderlich sind. +
++ Die Telekommunikationsanlagen verbleiben im Eigentum der BB und gehen nicht in das Eigentum des GE über. +
++ Im Falle des Eigentümerwechsels hat der GE sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an den Rechtsnachfolger zu übertragen. +
++ Die mit der Ausfertigung der Vereinbarung verbundenen Kosten und Abgaben, mit Ausnahme der rechtsfreundlichen Beratung des GE, trägt die BB. +
++ Die Information zur Datenschutzerklärung für das Unternehmen finden Sie unter + https://www.e-breitband.at/downloads-data/pdf.aspx?pdf=AGB_Breitband_80g_032022.pdf und + https://www.e-breitband.at/Downloads/Default.aspx +
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