From 85edc1692eb5969beef9f8115925310e87c9d840 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Luca Haid Date: Tue, 11 Mar 2025 15:10:20 +0100 Subject: [PATCH] Fixed Page Break for ConstructionConsent --- .../ConstructionConsent/Consentform.pdf.php | 752 +++++++++--------- 1 file changed, 394 insertions(+), 358 deletions(-) diff --git a/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php b/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php index 699d2241e..94eadd40b 100644 --- a/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php +++ b/Layout/default/ConstructionConsent/Consentform.pdf.php @@ -3,428 +3,464 @@ /** * @var string $ressourcePathPrefix * @var array $owners - * @var object $owner->consent + * @var object $owner ->consent */ ?> - - Zustimmungserklärung - + + Zustimmungserklärung + - - - + .mt-3 { + margin-top: 12px; + } - -
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- Glasfaserausbau
Zustimmungserklärung
-

+ .mb-2 { + margin-bottom: 8px; + } -

Sehr geehrte/r title) ? $owner->title." " : ""?>firstname?> lastname?>,

+ .mb-3 { + margin-bottom: 12px; + } -

- die Energie Steiermark Breitband GmbH baut in Ihrer Gemeinde ein großflächiges Glasfasernetz aus, um alle Haushalte und Unternehmen mit modernen - und leistungsfähigem Breitband-Internet zu versorgen. -

+ .mb-4 { + margin-bottom: 16px; + } -

Im Rahmen dieses Projekts wird auch Ihr Grundstück in das Ausbauvorhaben einbezogen.

+ .pl-0 { + padding-left: 0; + } -

- Damit wir das Glasfaserkabel auf Ihrem Grundstück verlegen können und um die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der Glasfaser-Infrastruktur - (nicht der Eigenversorgung dienende Lichtwellenleiter) zu schaffen, bitten wir Sie als Miteigentümer, uns die erforderliche Zustimmung zur Verlegung - des Glasfaserkabels zu erteilen. Die rechtliche Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz 2021 (§ 52 TKG), das die Nutzung privater Grundstücke für - Infrastrukturmaßnahmen regelt. -

+ .pl-1 { + padding-left: 4px; + } -

- Im Anhang finden Sie folgendes Dokument: -

- + .pl-2 { + padding-left: 8px; + } -

Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Projekt!

-

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter consent->project->phone?> oder per E-Mail an consent->project->email?> zur Verfügung.

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Mit freundlichen Grüßen

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Energie Steiermark Breitband GmbH

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Zustimmungserklärung

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- gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG 2021, 7. Abschnitt, §52) -

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+ Glasfaserausbau
Zustimmungserklärung
+

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Sehr geehrte/r title) ? $owner->title . " " : "" ?>firstname ?> lastname ?>,

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+ die Energie Steiermark Breitband GmbH baut in Ihrer Gemeinde ein großflächiges Glasfasernetz aus, um alle Haushalte und Unternehmen mit modernen + und leistungsfähigem Breitband-Internet zu versorgen. +

+ +

Im Rahmen dieses Projekts wird auch Ihr Grundstück in das Ausbauvorhaben einbezogen.

+ +

+ Damit wir das Glasfaserkabel auf Ihrem Grundstück verlegen können und um die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der + Glasfaser-Infrastruktur + (nicht der Eigenversorgung dienende Lichtwellenleiter) zu schaffen, bitten wir Sie als Miteigentümer, uns die erforderliche Zustimmung zur + Verlegung + des Glasfaserkabels zu erteilen. Die rechtliche Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz 2021 (§ 52 TKG), das die Nutzung privater + Grundstücke für + Infrastrukturmaßnahmen regelt. +

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+ Im Anhang finden Sie folgendes Dokument: +

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  • + Zustimmungserklärung inkl. Planskizze: Bitte unterschreiben und an uns zurücksenden (per Rücksendekuvert oder an + consent->project->email ?>).
    + (Hinweis: Die Planskizze zeigt eine vorläufige Darstellung des Trassenverlaufs auf Ihrem Grundstück. Der genaue Trassenverlauf wird erst vor + Ort + im Rahmen der Detailplanung festgelegt. Alle erforderlichen Grab- und Wiederherstellungsarbeiten werden selbstverständlich kostenlos von der + Energie Steiermark Breitband GmbH durchgeführt.) +
  • +
+ +

Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Projekt!

+

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter consent->project->phone ?> oder per + E-Mail an consent->project->email ?> zur Verfügung.

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Mit freundlichen Grüßen

+ +

Energie Steiermark Breitband GmbH

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Zustimmungserklärung

+

+ gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG 2021, 7. Abschnitt, §52) +

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Der Energie Steiermark Breitband GmbH, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10, FN 576705x, in der Folge kurz BB genannt, wird von

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- Name, Anschrift -
-
- title) ? $owner->title." " : ""?>firstname?> lastname?>, street?>, zip?> city?> -
-
- Objektanschrift -
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- consent->name?> -
+

Der Energie Steiermark Breitband GmbH, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10, FN 576705x, in der Folge kurz BB genannt, wird von

+
+ Name, Anschrift +
+
+ title) ? $owner->title . " " : "" ?>firstname ?> lastname ?>, street ?> + , zip ?> city ?> +
+
+ Objektanschrift +
+
+ consent->name ?> +
-

- als Grundeigentümer(in), in Folge kurz GE genannt, die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung, für den Betrieb, zur Erhaltung und Wartung, - sowie den Umbau und der Verstärkung der gegenständlichen Telekommunikationsanlage auf dem(n) unten angeführten Grundstück(en) eingeräumt. - Die Rechte werden auf Bestandsdauer der Anlage eingeräumt. -

+

+ als Grundeigentümer(in), in Folge kurz GE genannt, die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung, für den Betrieb, zur Erhaltung und Wartung, + sowie den Umbau und der Verstärkung der gegenständlichen Telekommunikationsanlage auf dem(n) unten angeführten Grundstück(en) eingeräumt. + Die Rechte werden auf Bestandsdauer der Anlage eingeräumt. +

-

- Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte an privaten Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, - sofern öffentliche Rücksichten nicht im Wege stehen und wenn -

+

+ Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte an privaten Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, + sofern öffentliche Rücksichten nicht im Wege stehen und wenn +

-
    -
  1. die widmungsgemäße Verwendung des Grundstückes durch die Nutzung nicht oder nur unwesentlich dauernd eingeschränkt wird und wenn
  2. -
  3. eine Mitbenutzung von Anlagen, Leitungen oder sonstigen Einrichtungen nach § 60 – 64 nicht möglich oder nicht tunlich ist.
  4. -
+
    +
  1. die widmungsgemäße Verwendung des Grundstückes durch die Nutzung nicht oder nur unwesentlich dauernd eingeschränkt wird und wenn
  2. +
  3. eine Mitbenutzung von Anlagen, Leitungen oder sonstigen Einrichtungen nach § 60 – 64 nicht möglich oder nicht tunlich ist.
  4. +
-

Die BB beabsichtigt für das Projekt consent->name?> in Ausübung dieses Rechtes auf dem(n) Grundstück(en)

+

Die BB beabsichtigt für das Projekt consent->name ?> in Ausübung dieses Rechtes auf dem(n) Grundstück(en)

- - - - - - - - - - - - - - + + + + + + + + + + + + + + -

und dem(n) darauf befindlichen Gebäude(n), in Folge kurz Liegenschaft genannt, folgende Telekommunikationsanlage(n) zu errichten:

+

und dem(n) darauf befindlichen Gebäude(n), in Folge kurz Liegenschaft genannt, folgende Telekommunikationsanlage(n) zu errichten:

- - - - - - - - - - - +
consent->usage_pipe_on_plot) ? "☒" : "☐"?>Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern am Grundstück
consent->usage_pipe_in_building) ? "☒" : "☐"?>Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern in den darauf befindlichen Gebäuden
consent->usage_manhole) ? "☒" : "☐"?>Errichtung eines Schachtes/einer Kabelmontagegrube und/oder eines LWL-Verteilschrankes/einer LWL-Abschlussbox.
+ + + + + + + + + + + + -
consent->usage_pipe_on_plot) ? "☒" : "☐" ?>Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern am Grundstück
consent->usage_pipe_in_building) ? "☒" : "☐" ?>Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern in den darauf befindlichen Gebäuden
consent->usage_manhole) ? "☒" : "☐" ?>Errichtung eines Schachtes/einer Kabelmontagegrube und/oder eines LWL-Verteilschrankes/einer LWL-Abschlussbox.
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- Allgemein umfassen Telekommunikationslinien einen Flächenstreifen in einer Breite von 0,5 m. Weitere Projektdetails zur Zustimmungserklärung - sind im Übersichtsplan/Planskizze abgebildet. -

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+ Allgemein umfassen Telekommunikationslinien einen Flächenstreifen in einer Breite von 0,5 m. Weitere Projektdetails zur Zustimmungserklärung + sind im Übersichtsplan/Planskizze abgebildet. +

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consent->usage_owner) ? "☒" : "☐"?>Die Nutzung der Liegenschaft seitens BB dient der Eigenversorgung der GE und/oder dessen Nutzer(in) und wird dieser entgeltlos zugestimmt.
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consent->usage_owner) ? "☒" : "☐" ?>Die Nutzung der Liegenschaft seitens BB dient der Eigenversorgung der GE und/oder dessen Nutzer(in) und wird dieser entgeltlos zugestimmt. +
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- Der GE gibt hiermit die Zustimmung für die Errichtung der angeführten Telekommunikationsanlage(n) auf den vertragsgegenständlichen in seinem - Eigentum befindlichen Grundstücken und ermächtigt die Energie Steiermark Breitband GmbH, bei der zuständigen Behörde in eigenem Namen, um die - notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Forstrecht und/oder Wasserrecht) anzusuchen. Die Grundinanspruchnahme erfolgt gemäß „TKG 2021“. -

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+ Der GE gibt hiermit die Zustimmung für die Errichtung der angeführten Telekommunikationsanlage(n) auf den vertragsgegenständlichen in seinem + Eigentum befindlichen Grundstücken und ermächtigt die Energie Steiermark Breitband GmbH, bei der zuständigen Behörde in eigenem Namen, um die + notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Forstrecht und/oder Wasserrecht) anzusuchen. Die Grundinanspruchnahme erfolgt gemäß „TKG 2021“. +

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- Der GE gestattet und ermöglicht der BB die Errichtung, den Betrieb, die Erhaltung, die Wartung, den Umbau und die Verstärkung der - Telekommunikationsanlagen auf der Liegenschaft. Ebenso gestattet und ermöglicht der GE der BB, sowie allen von ihr beauftragten oder namhaft - gemachten Dritten, zur Durchführung erforderlicher oder zweckmäßiger Erhaltungs- und Wartungsarbeiten den jederzeitigen und ungehinderten Zugang - zur Liegenschaft und den Telekommunikationsanlagen. Für die Dauer dieser Erhaltungs- und Wartungsarbeiten ist die BB auch berechtigt, die - Liegenschaft zu begehen und wenn notwendig zu befahren. Die BB ist berechtigt die eingeräumten Rechte einzeln oder gesamt an Dritte zu übertragen. -

-

- Der GE sichert der BB zu, keine baulichen Maßnahmen, die im Abstand von unter einem Meter von der Telekommunikationsanlage erforderlich sind bzw. den - Betrieb der Telekommunikationsanlagen stören könnten, zu ergreifen. Sollte eine derartige bauliche Maßnahme unbedingt erforderlich sein, wird der GE - die BB von diesen baulichen Maßnahmen rechtzeitig vorab schriftlich verständigen und binnen 6 Wochen eine Einigung mit der BB über die Ausführung - dieser baulichen Maßnahme herbeiführen. -

-

- Die BB verpflichtet sich, die Liegenschaft unter tunlichster Schonung in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der ursprüngliche Zustand - wieder hergestellt, ggf. entstandene Beschädigungen an Gebäuden und/oder Flurschäden im Zuge der Errichtung der Telekommunikations­anlage(n) werden - wieder ordnungsgemäß instandgesetzt oder gesondert vergütet. -

-

- Die Telekommunikationsanlagen müssen verlegt oder - soweit sie nicht das Grundstück selbst versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernt - werden, wenn sie einer veränderten Nutzung der Liegenschaft entgegenstehen und ihr Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die - Kosten für die Verlegung oder Entfernung trägt die BB. Im Falle einer dauernden Außerbetriebnahme der errichteten Telekommunikationsanlagen verbleiben - die Leitungen im Boden. Diese werden nur dann auf Kosten der BB entfernt, wenn diese der widmungsgemäßen Nutzung hinderlich sind. -

-

- Die Telekommunikationsanlagen verbleiben im Eigentum der BB und gehen nicht in das Eigentum des GE über. -

-

- Im Falle des Eigentümerwechsels hat der GE sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an den Rechtsnachfolger zu übertragen. -

-

- Die mit der Ausfertigung der Vereinbarung verbundenen Kosten und Abgaben, mit Ausnahme der rechtsfreundlichen Beratung des GE, trägt die BB. -

-

- Die Information zur Datenschutzerklärung für das Unternehmen finden Sie unter - https://www.e-breitband.at/downloads-data/pdf.aspx?pdf=AGB_Breitband_80g_032022.pdf und https://www.e-breitband.at/Downloads/Default.aspx -

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+ Der GE gestattet und ermöglicht der BB die Errichtung, den Betrieb, die Erhaltung, die Wartung, den Umbau und die Verstärkung der + Telekommunikationsanlagen auf der Liegenschaft. Ebenso gestattet und ermöglicht der GE der BB, sowie allen von ihr beauftragten oder namhaft + gemachten Dritten, zur Durchführung erforderlicher oder zweckmäßiger Erhaltungs- und Wartungsarbeiten den jederzeitigen und ungehinderten Zugang + zur Liegenschaft und den Telekommunikationsanlagen. Für die Dauer dieser Erhaltungs- und Wartungsarbeiten ist die BB auch berechtigt, die + Liegenschaft zu begehen und wenn notwendig zu befahren. Die BB ist berechtigt die eingeräumten Rechte einzeln oder gesamt an Dritte zu übertragen. +

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+ Der GE sichert der BB zu, keine baulichen Maßnahmen, die im Abstand von unter einem Meter von der Telekommunikationsanlage erforderlich sind bzw. + den + Betrieb der Telekommunikationsanlagen stören könnten, zu ergreifen. Sollte eine derartige bauliche Maßnahme unbedingt erforderlich sein, wird der GE + die BB von diesen baulichen Maßnahmen rechtzeitig vorab schriftlich verständigen und binnen 6 Wochen eine Einigung mit der BB über die Ausführung + dieser baulichen Maßnahme herbeiführen. +

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+ Die BB verpflichtet sich, die Liegenschaft unter tunlichster Schonung in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der ursprüngliche + Zustand + wieder hergestellt, ggf. entstandene Beschädigungen an Gebäuden und/oder Flurschäden im Zuge der Errichtung der Telekommunikations­anlage(n) + werden + wieder ordnungsgemäß instandgesetzt oder gesondert vergütet. +

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+ Die Telekommunikationsanlagen müssen verlegt oder - soweit sie nicht das Grundstück selbst versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernt + werden, wenn sie einer veränderten Nutzung der Liegenschaft entgegenstehen und ihr Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die + Kosten für die Verlegung oder Entfernung trägt die BB. Im Falle einer dauernden Außerbetriebnahme der errichteten Telekommunikationsanlagen + verbleiben + die Leitungen im Boden. Diese werden nur dann auf Kosten der BB entfernt, wenn diese der widmungsgemäßen Nutzung hinderlich sind. +

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+ Die Telekommunikationsanlagen verbleiben im Eigentum der BB und gehen nicht in das Eigentum des GE über. +

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+ Im Falle des Eigentümerwechsels hat der GE sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an den Rechtsnachfolger zu übertragen. +

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+ Die mit der Ausfertigung der Vereinbarung verbundenen Kosten und Abgaben, mit Ausnahme der rechtsfreundlichen Beratung des GE, trägt die BB. +

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+ Die Information zur Datenschutzerklärung für das Unternehmen finden Sie unter + https://www.e-breitband.at/downloads-data/pdf.aspx?pdf=AGB_Breitband_80g_032022.pdf und + https://www.e-breitband.at/Downloads/Default.aspx +

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Übersichtsplan / Planskizze

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Übersichtsplan / Planskizze

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Ort, Datum
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- Unterschrift mit Geburtsdatum bzw. firmenmäßige Zeichnung des/r Liegenschaftseigentümer(s) -
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Ort, Datum
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+ Unterschrift mit Geburtsdatum bzw. firmenmäßige Zeichnung des/r Liegenschaftseigentümer(s) +
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