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Glasfaserausbau
Zustimmungserklärung

Sehr geehrte/r title) ? $owner->title." " : ""?>firstname?> lastname?>,

die Energie Steiermark Breitband GmbH baut in Ihrer Gemeinde ein großflächiges Glasfasernetz aus, um alle Haushalte und Unternehmen mit modernen und leistungsfähigem Breitband-Internet zu versorgen.

Im Rahmen dieses Projekts wird auch Ihr Grundstück in das Ausbauvorhaben einbezogen.

Damit wir das Glasfaserkabel auf Ihrem Grundstück verlegen können und um die rechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der Glasfaser-Infrastruktur (nicht der Eigenversorgung dienende Lichtwellenleiter) zu schaffen, bitten wir Sie als Miteigentümer, uns die erforderliche Zustimmung zur Verlegung des Glasfaserkabels zu erteilen. Die rechtliche Grundlage ist das Telekommunikationsgesetz 2021 (§ 52 TKG), das die Nutzung privater Grundstücke für Infrastrukturmaßnahmen regelt.

Im Anhang finden Sie folgendes Dokument:

Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für Ihre Unterstützung bei diesem wichtigen Projekt!

Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter project->phone?> oder per E-Mail an project->email?> zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Energie Steiermark Breitband GmbH

 

Zustimmungserklärung

gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG 2021, 7. Abschnitt, §52)

Der Energie Steiermark Breitband GmbH, 8010 Graz, Leonhardgürtel 10, FN 576705x, in der Folge kurz BB genannt, wird von

Name, Anschrift
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Objektanschrift
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als Grundeigentümer(in), in Folge kurz GE genannt, die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung, für den Betrieb, zur Erhaltung und Wartung, sowie den Umbau und der Verstärkung der gegenständlichen Telekommunikationsanlage auf dem(n) unten angeführten Grundstück(en) eingeräumt. Die Rechte werden auf Bestandsdauer der Anlage eingeräumt.

Bereitsteller eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sind berechtigt, Leitungsrechte an privaten Liegenschaften in Anspruch zu nehmen, sofern öffentliche Rücksichten nicht im Wege stehen und wenn

  1. die widmungsgemäße Verwendung des Grundstückes durch die Nutzung nicht oder nur unwesentlich dauernd eingeschränkt wird und wenn
  2. eine Mitbenutzung von Anlagen, Leitungen oder sonstigen Einrichtungen nach § 60 – 64 nicht möglich oder nicht tunlich ist.

Die BB beabsichtigt für das Projekt name?> in Ausübung dieses Rechtes auf dem(n) Grundstück(en)

und dem(n) darauf befindlichen Gebäude(n), in Folge kurz Liegenschaft genannt, folgende Telekommunikationsanlage(n) zu errichten:

usage_pipe_on_plot) ? "☒" : "☐"?> Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern am Grundstück
usage_pipe_in_building) ? "☒" : "☐"?> Verlegung von Rohren und Lichtwellenleitern in den darauf befindlichen Gebäuden
usage_manhole) ? "☒" : "☐"?> Errichtung eines Schachtes/einer Kabelmontagegrube und/oder eines LWL-Verteilschrankes/einer LWL-Abschlussbox.

Allgemein umfassen Telekommunikationslinien einen Flächenstreifen in einer Breite von 0,5 m. Weitere Projektdetails zur Zustimmungserklärung sind im Übersichtsplan/Planskizze abgebildet.

usage_owner) ? "☒" : "☐"?> Die Nutzung der Liegenschaft seitens BB dient der Eigenversorgung der GE und/oder dessen Nutzer(in) und wird dieser entgeltlos zugestimmt.

Der GE gibt hiermit die Zustimmung für die Errichtung der angeführten Telekommunikationsanlage(n) auf den vertragsgegenständlichen in seinem Eigentum befindlichen Grundstücken und ermächtigt die Energie Steiermark Breitband GmbH, bei der zuständigen Behörde in eigenem Namen, um die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (Forstrecht und/oder Wasserrecht) anzusuchen. Die Grundinanspruchnahme erfolgt gemäß „TKG 2021“.

Der GE gestattet und ermöglicht der BB die Errichtung, den Betrieb, die Erhaltung, die Wartung, den Umbau und die Verstärkung der Telekommunikationsanlagen auf der Liegenschaft. Ebenso gestattet und ermöglicht der GE der BB, sowie allen von ihr beauftragten oder namhaft gemachten Dritten, zur Durchführung erforderlicher oder zweckmäßiger Erhaltungs- und Wartungsarbeiten den jederzeitigen und ungehinderten Zugang zur Liegenschaft und den Telekommunikationsanlagen. Für die Dauer dieser Erhaltungs- und Wartungsarbeiten ist die BB auch berechtigt, die Liegenschaft zu begehen und wenn notwendig zu befahren. Die BB ist berechtigt die eingeräumten Rechte einzeln oder gesamt an Dritte zu übertragen.

Der GE sichert der BB zu, keine baulichen Maßnahmen, die im Abstand von unter einem Meter von der Telekommunikationsanlage erforderlich sind bzw. den Betrieb der Telekommunikationsanlagen stören könnten, zu ergreifen. Sollte eine derartige bauliche Maßnahme unbedingt erforderlich sein, wird der GE die BB von diesen baulichen Maßnahmen rechtzeitig vorab schriftlich verständigen und binnen 6 Wochen eine Einigung mit der BB über die Ausführung dieser baulichen Maßnahme herbeiführen.

Die BB verpflichtet sich, die Liegenschaft unter tunlichster Schonung in Anspruch zu nehmen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt, ggf. entstandene Beschädigungen an Gebäuden und/oder Flurschäden im Zuge der Errichtung der Telekommunikations­anlage(n) werden wieder ordnungsgemäß instandgesetzt oder gesondert vergütet.

Die Telekommunikationsanlagen müssen verlegt oder - soweit sie nicht das Grundstück selbst versorgen und eine Verlegung nicht ausreicht - entfernt werden, wenn sie einer veränderten Nutzung der Liegenschaft entgegenstehen und ihr Verbleiben an der bisherigen Stelle nicht mehr zumutbar ist. Die Kosten für die Verlegung oder Entfernung trägt die BB. Im Falle einer dauernden Außerbetriebnahme der errichteten Telekommunikationsanlagen verbleiben die Leitungen im Boden. Diese werden nur dann auf Kosten der BB entfernt, wenn diese der widmungsgemäßen Nutzung hinderlich sind.

Die Telekommunikationsanlagen verbleiben im Eigentum der BB und gehen nicht in das Eigentum des GE über.

Im Falle des Eigentümerwechsels hat der GE sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung an den Rechtsnachfolger zu übertragen.

Die mit der Ausfertigung der Vereinbarung verbundenen Kosten und Abgaben, mit Ausnahme der rechtsfreundlichen Beratung des GE, trägt die BB.

Die Information zur Datenschutzerklärung für das Unternehmen finden Sie unter https://www.e-breitband.at/downloads-data/pdf.aspx?pdf=AGB_Breitband_80g_032022.pdf und https://www.e-breitband.at/Downloads/Default.aspx

Übersichtsplan / Planskizze

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Ort, Datum
Unterschrift mit Geburtsdatum bzw. firmenmäßige Zeichnung des/r Liegenschaftseigentümer(s)